Immobilienmakler rechnet Provision im Auto aus

Ist ein Taschenrechner am Steuer genauso verboten wie ein Handy am Steuer?

Das Oberlandesgericht in Hamm
© Thorsten Hübner / Stadt Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm und das Oberlandesgericht Oldenburg haben sehr unterschiedliche Vorstellungen. Anlass ist der Fall eines Immobilienmaklers. Der hatte letztes Jahr im Kreis Soest am Auto-Steuer seine Provision ausgerechnet und war geblitzt worden. Das Amtsgericht Lippstadt hatte ihn deshalb zu einer Geldstrafe von knapp 150 Euro wegen zu hoher Geschwindigkeit und Handynutzung am Steuer verurteilt.

Dagegen legte der Makler Beschwerde ein und berief sich auf ein Urteil des OLG aus Oldenburg, dass nämlich ein Taschenrechner am Steuer nicht verboten ist. Das OLG Hamm sagt: doch, es ist ein elektronisches Gerät deshalb verboten. Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden. 

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