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Kassenbons müssen überall ausgedruckt werden
© Radio Lippewelle Hamm
Sogar Schausteller müssen Bons ausdrucken.
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Kassenbons müssen überall ausgedruckt werden

Auch in Hamm müssen Bäcker und andere Betriebe, die eine Registrierkasse benutzen, seit Anfang des Jahres die sogenannte Bonpflicht erfüllen.

Veröffentlicht: Montag, 13.01.2020 08:33

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Die Bonpflicht ist seit Anfang 2020 gesetzlich vorgeschrieben und stößt im Einzelhandel auf völliges Unverständnis. Die modernen elektrischen Kassen machten es nahezu unmöglich, Steuern zu hinterziehen, meint Thomas Schäfer, Geschäftsführer vom Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland. Damit ist für ihn die Begründung der Bonpflicht überzogen. Irgendwie verstecke sich darin der Vorwurf, dass jeder Händler Geld am Staat vorbeischaffen wolle und das fühle sich seltsam an. Die neue Regelung müsse man aber nun zähneknirschend akzeptieren, alle Beschwerden hätten nichts genützt.

Unverständlich sei das Vorgehen auch angesichts der Umweltproblematik, so Schäfer. Die Bons bestehen aus beschichtetem Papier und müssen deshalb als Restmüll entsorgt werden und dürfen nicht in die Papiertonne.

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Hammer SPD-Bundestagsabgeordneter Thews ist für Bonpflicht

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Der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews, SPD, verteidigt die Bonpflicht. Sie sorge für mehr Steuergerechtigkeit und auch ein faireren Wettbewerb. Außerdem seien die Pläne seit Jahren bekannt, und es gebe auch umweltfreundliche Alternativen zum Thermopapier, sagte er gegenüber der Lippewelle.

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Das sagt ihr zur Bonpflicht
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Wer muss die Bons ausdrucken?
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Kassenbon per Mail

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Das Unternehmen REWE setzt sich für einen ressourcenschonenden Bon ein. Seit Dezember können Kunden auf Wunsch einen elektronischen Kassenbon per Mail bekommen. Kunden müssen sich dafür nur zuvor mit einem REWE-Kundenkonto und einer Payback-Karte anmelden. An der Kasse reicht dann der Scan der Payback-Karte aus, um den Bon per Mail zu bekommen. Ein zusätzlicher Kassenzettel wird dann nicht mehr gedruckt.

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