
Kommunalwahl 2025 in Hamm: Was ist die Ruhrwahl?
Am 14. September wird neben der Kommunalwahl auch die Ruhrwahl durchgeführt – also die Direktwahl des Ruhrparlaments. Dieser Artikel erklärt, was das Ruhrparlament ist, wie gewählt wird und wofür es zuständig ist.
Veröffentlicht: Donnerstag, 11.09.2025 05:00
Ruhrwahl 2025 - weiterer Stimmzettel bei Kommunalwahl in Hamm
Die Ruhrwahl 2025 findet am 14. September 2025 parallel zur Kommunalwahl statt und ist die Direktwahl des Ruhrparlaments, also der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Jeder wahlberechtigte Bürger im Ruhrgebiet erhält an diesem Tag neben den üblichen Stimmzetteln einen zusätzlichen zur Ruhrwahl. Das RVR-Gesetz sieht vor, dass die Verbandsversammlung aus 91 Mitgliedern besteht, die nach dem Prinzip der Listenwahl gewählt werden. Grundlage ist eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2015, die das Direktwahlverfahren eingeführt hat.
Aufgaben & Zuständigkeiten des Ruhrparlaments
Das Ruhrparlament übernimmt überregionale Aufgaben im Ruhrgebiet: Es kümmert sich um Regionalplanung, Infrastrukturmaßnahmen, Umwelt- und Mobilitätsprojekte sowie um Grünflächen und Freizeitangebote. Entscheidungen wirken sich über die Stadtgrenzen hinaus aus – etwa beim Ausbau von Radwegen, Verkehrsprojekten oder bei Fragen der Energieversorgung. Außerdem beschließt das Parlament den Haushalt des Regionalverbands Ruhr und legt damit fest, welche Investitionen in der Region priorisiert werden.
17 Parteien und Wählergruppen bei Ruhrwahl zur Auswahl
Anders als zum Beispiel bei der Oberbürgermeisterwahl werden keine direkten Kandidaten gewählt, sondern Parteien über eine Liste. 17 Parteien und Wählergruppen bei Ruhrwahl zur Auswahl, darunter die SPD, CDU, BSW, AfD, Grüne und die FDP. Bei der letzten Wahl 2020 lag die Wahlbeteiligung in Hamm bei 51,82 Prozent. Die SPD erreichte in Hamm mit 23.760 Stimmen den höchsten Anteil und kam auf 34,58 Prozent. Knapp dahinter folgte die CDU mit 21.625 Stimmen und 31,47 Prozent. Die Grünen erzielten mit 10.297 Stimmen 14,98 Prozent, während die AfD mit 4.430 Stimmen auf 6,45 Prozent kam. Kleinere Parteien wie die FDP (3,97 Prozent), Die Linke (2,82 Prozent) oder Tierschutz hier! (1,81 Prozent) lagen im einstelligen Bereich. Insgesamt traten zahlreiche weitere Gruppierungen an, von denen die meisten unter einem Prozent blieben.
Wer darf bei der Ruhrwahl wählen?
Wahlberechtigt bei der Ruhrwahl sind alle Personen, die in einer Kommune im Ruhrgebiet wohnen, mindestens 16 Jahre alt sind und entweder deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Die Wahl erfolgt über Listenwahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, Einzelkandidaturen sind nicht möglich. In Hamm bedeutet das: Bürger erhalten am Wahltag neben den Stimmzetteln zur Oberbürgermeisterwahl, zur Ratswahl und Bezirksvertretung auch den Stimmzettel für die Ruhrwahl. Die Sitze werden nach Verhältniswahlrecht verteilt – je mehr Stimmen eine Liste bekommt, desto mehr Vertreter zieht sie in die Verbandsversammlung ein.
Autor: Simon Brinkmann