Konsequenzen gefordert

In der Affäre um möglicherweise abgefischte Wahlunterlagen in Hamm hat die Polizei Anzeige erstattet. Das sagte ein Sprecher auf Lippewelle-Anfrage.

© Radio Lippewelle Hamm

Denkbar seien unter anderem Vergehen nach Paragraf 107 Strafgesetzbuch. Dabei geht es um Wahlbetrug, Wahlbehinderung oder Wahlfälschung. Im Gesetzbuch heißt es unter anderem "strafbar macht sich, wer unbefugt wählt oder ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt". Auch der Versuch ist strafbar.

Politische Konsequenzen fordern als erstes die Grünen. Sie wollen den Rücktritt von Pro Hamm Chef Cevdet Gürle. Denn aus seinem Umfeldsoll soll versucht worden sein, an die Wahlscheine zu kommen. Gürle habe gegenüber den Medien gesagt "Das machen doch alle".

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