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Kranke Kinder in Hamm sind Frauensache
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Kranke Kinder in Hamm sind Frauensache

Wenn Kinder krank sind, bleiben in Hamm meist die Mütter zu Hause. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest: Frauen nahmen im Jahr 2025 rund drei Viertel aller Kinderkrankentage in Anspruch.

Veröffentlicht: Donnerstag, 18.06.2026 04:18

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AOK-Auswertung Hamm: Frauen nehmen drei Viertel der Kinderkrankentage

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Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt ein deutliches Ungleichgewicht bei der Betreuung kranker Kinder in Hamm. Im Jahr 2025 wurden lediglich 24,2 Prozent aller Kinderkrankentage von männlichen AOK-Mitgliedern beantragt - der Anteil der Frauen lag mit 75,8 Prozent fast dreimal so hoch. Insgesamt wurde in Hamm in 2.083 AOK-Fällen Kinderkrankengeld beantragt. Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht beiden Elternteilen gleichermaßen zu - in der Praxis bleibt die sogenannte Care-Arbeit laut AOK aber weiterhin ungleich verteilt. Gründe sind u.a, dass Männer mehr verdienen und Frauen häufiger in Berufen arbeiten, die kein homeoffice erlauben.

 

„Dass Kinderkrankentage auch im Jahr 2025 noch überwiegend von Frauen genommen werden, zeigt, wie ungleich die Care-Arbeit in Familien weiterhin verteilt ist. Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, damit Eltern und Alleinerziehende ohne finanzielle Nachteile ihre Kinder zu Hause betreuen können." - Jörg Kock, AOK-Serviceregionsleiter
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Was Eltern beim Kinderkrankengeld in Hamm wissen sollten

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Jedes gesetzlich versicherte Elternteil hat pro Jahr und Kind Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld - Alleinerziehende auf 30 Tage. Bei mehreren Kindern steigt die Anspruchsdauer entsprechend. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest. Kinderkrankentage gehen - anders als eine eigene Krankmeldung - ab dem ersten Tag mit Lohneinbußen einher: Gesetzlich haben Eltern Anspruch auf 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts, der maximale Brutto-Anspruch ist auf 135,63 Euro pro Tag gedeckelt. Zudem werden vom Kinderkrankengeld noch Versichertenanteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. 

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So beantragen Eltern in Hamm das Kinderkrankengeld

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Bleibt ein Kind zu Hause, weil es erkrankt ist, muss bei der Krankenkasse ein ärztliches Attest eingereicht werden. AOK-Versicherte können den Vordruck für den Antrag auf Kinderkrankengeld auf der AOK-Website abrufen oder über das Online-ServiceCenter „Meine AOK" beantragen. Dort lässt sich auch der aktuelle Bearbeitungsstatus des Antrags jederzeit verfolgen - vom Eingang über die Bearbeitung bis zur Entscheidung. Das Kinderkrankengeld wurde bereits 1974 eingeführt und ist seitdem ein fester Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung.

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