Krankenschwester muss sich vor Gericht verantworten

Sie soll einer Patientin ein Beruhigungsmittel gegeben haben.

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Ab dem 2.9. verhandelt das Landgericht Dortmund gegen eine Krankenschwester wegen gefährlicher Körperverletzung. Der eigentlich geplante erste Prozesstag am 26.8. fällt aus. Die 39-jährige Frau aus Werne war im Oktober vor zwei Jahren im Marienhospital als Nachtschwester beschäftigt.

Sie soll einer Patientin ohne ärztliche Verordnung das Beruhigungsmittel Benzo-Diazepam gegeben haben. Die Patientin litt an einer chronischen Herzschwäche, für sie soll das Mittel lebensbedrohlich gewesen sein. Diese Wirkung sei der Angeklagten bekannt gewesen, so die Anklage. Wie es heißt, habe die Pflegerin die Patientin möglicherweise ruhig stellen wollen.

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