LAG Hamm weist Berufung von Krankenschwester zurück
Veröffentlicht: Donnerstag, 06.01.2022 06:26
Die Frau hatte 30 Minuten Maskenpause nach eineinviertel Stunden unter der FFP2-Maske verlangt.
Im Prozess um die Versetzung einer Krankenschwester, die regelmäßige Maskenpausen auf der Intensivstation verlangt hatte, hat das Landesarbeitsgericht Hamm die Berufung der Frau zurückgewiesen. Die Krankenschwester war auf eine andere Station in Recklinghausen versetzt worden, nachdem sie jeweils 30 Minuten Maskenpause nach eineinviertel Stunden unter einer FFP2-Maske verlangt hatte. Die Krankenschwester hatte die Reaktion der Klinik als Zwangsversetzung kritisiert und die Rücknahme verlangt.
Das Gericht ging in seiner Entscheidung auf diese Einzelheiten allerdings nicht ein. Die Klinik hatte die Frau im November erneut versetzt, nachdem Vorgesetzte und Kollegen auf der Intensivstation eine weitere Zusammenarbeit abgelehnt hatten, so das Landesarbeitsgericht. Mit der erneuten Versetzung habe sich die Forderung der Klägerin überholt, so das LAG. Dagegen müsse sie zuerst beim Arbeitsgericht in Herne klagen.