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Lebensgefahr nach Bus-Unfall: Polizei klärt auf
© Riva Ferdian / Pexels
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Lebensgefahr nach Bus-Unfall: Polizei klärt auf

Ein 47-Jähriger ist am Freitagabend gestürzt, als er in einen Bus einsteigen wollte. Er verletzte sich lebensgefährlich, der Vorfall lief aber wohl anders ab als zunächst angenommen.

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Gestürzt, aber nicht eingeklemmt

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Der Verkehrsunfall am Freitagabend, 30. Oktober, auf der Wilhelmstraße ist wohl anders abgelaufen als zunächst angenommen.

Ein 47-Jähriger hatte an der Haltestelle „Westenschützenhof“ in einen Linienbus der Firma Breitenbach einsteigen wollen, als er stürzte und sich lebensgefährlich verletzte. Ursprünglich sorgte vor allem ein Detail für Aufsehen: Der Mann habe schon einen Fuß in den Bus gesetzt gehabt, als sich die Tür schloss. Davon ging die Polizei zumindest erst einmal aus. Dann sei der Bus angefahren und der Mann sei auf den Gehweg gefallen. Der Rettungsdienst brachte ihn mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus.

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Mann prallt gegen geschlossene Bustür

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Der Mann müsse Stand Montagnachmittag noch im Krankenhaus bleiben, Lebensgefahr bestehe aber nicht mehr. Und die Ermittlungen der Polizei ergäben inzwischen ein etwas anderes Bild. Der Mann sei gar nicht in den Bus eingestiegen. Er habe zwar versucht, die hintere Tür des Gelenkbusses zu öffnen. Das sei ihm aber nicht gelungen, er sei gegen die geschlossene Tür geprallt - und gestürzt. Dabei war der Mann betrunken, hieß es schon kurz nach dem Vorfall.

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Sicherheitskonzept im Bus spricht gegen eingeklemmten Fuß

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Der jetzt geschilderte Ablauf deckt sich mit den Sicherheitseinrichtungen eines Linienbusses: Wenn jemand den Fuß in der Tür hat, lässt die sich nämlich normalerweise gar nicht schließen. Und abfahren kann der Bus nur, wenn alle Türen geschlossen sind.

Abgeschlossen sind die Ermittlungen damit noch nicht. Geklärt werden muss zum Beispiel noch die Frage, ob der 60-jährige Busfahrer den Sturz des Mannes hinter sich in der Dunkelheit hätte erkennen können. Dann handelte es sich eventuell um Unfallflucht. Auch ihm wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutprobe entnommen. Er hatte nach unseren Informationen aber nicht während der Dienstzeit Alkohol getrunken, sondern nach Feierabend.

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