Lebenslange Haft für Prostituierten-Mörder

Zweieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Prostituierten auf dem Hammer Straßenstrich hat das Dortmunder Schwurgericht den Täter wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

© Tim Reckmann | FotoDB

Eine erste Verurteilung zu achteinhalb Jahren Haft hatte der Bundesgerichtshof in der Revision aufgehoben. Der Angeklagte hatte zugegeben, die Frau erwürgt zu haben. Tatsache ist, dass der Angeklagte in der Tatnacht im September 2018 die sexuellen Dienstleistungen der Prostituierten in Anspruch genommen hat. Und Fakt ist auch, dass er dabei keinen Cent Geld in der Tasche hatte. Die Richter sind jetzt davon überzeugt, dass der Freier die Prostituierte erwürgt hat, um den vorausgegangenen Betrug zu verdecken. Die von ihm geschilderte Tatversion, nach der es einen heftigen Streit um illegale Drogen gegeben haben soll, überzeugte die Richter nicht. Der Angeklagte hatte sich am Tag nach der Tat erst seinem Chef offenbart und anschließend freiwillig bei der Polizei gestellt.

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