Lockdown verlängert: Das sind die neuen Regeln
Veröffentlicht: Donnerstag, 04.03.2021 08:02
Hier gibt es einen Überblick über die Ergebnisse aus der Bund-Länder-Konferenz.

Der Corona-Lockdown wird in NRW bis zum 28. März verlängert, allerdings soll es, je nach Infektionslage, viele Öffnungsmöglichkeiten geben. Darauf haben sich Bund und Länder gestern nach langem Ringen geeinigt.
Kontaktbeschränkungen
Ab dem 8. März sollen sich wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen: Paare gelten dabei generell als ein Hausstand, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Sinkt die Inzidenz unter 35, werden Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten möglich.
Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die "alten" Regeln: Heißt, ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen.
Öffnungen Stufe zwei
Nachdem im ersten Schritt schon ab dem 1. März Schulen und Friseure geöffnet worden sind, sollen ab dem 8. März auch Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte öffnen dürfen. Bei größerer Ladenfläche sind mehr Kunden erlaubt. Sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen sollen wieder erlaubt werden. Kunden müssen allerdings einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen, falls sie bei ihrem Termin die Maske nicht aufbehalten können (zum Beispiel bei Kosmetikern). Auch der Unterricht in Fahr- und Flugschulen soll wieder losgehen.
Öffnung Stufe drei (frühestens ab 8. März)
Variante A: Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt es weitere Öffnungen landesweit oder regional im Einzelhandel, in Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten. Maximal zehn Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport machen dürfen.
Variante B: Wenn die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen ODER stabil oder sinkend unter 100 liegt, können Einzelhandel sowie Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten Termine zum Einkauf oder Besuch vergeben. Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten dürfen draußen zusammen Sport machen. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu zwanzig erlaubt.
Öffnung Stufe vier (frühestens ab 22. März)
Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Variante A: Wenn die Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen liegt, dürfen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Möglich sind zudem kontaktfreier Sport drinnen und Kontaktsport draußen.
Variante B: Wenn die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 liegt oder Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen, darf die Außengastronomie mit Terminbuchung öffnen. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen. Außerdem öffnen dürfen Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Erlaubt ist auch kontaktfreier Sport drinnen oder Kontaktsport draußen.
Öffnung Stufe fünf (frühestens ab 5. April)
Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Variante A: Wenn die Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen liegt, sind Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an der frischen Luft sowie Kontaktsport drinnen wieder möglich.
Variante B: Wenn die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 ODER stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen liegt, gibt es weitere Öffnungen im Einzelhandel (mit Kundenbegrenzung). Möglich werden dann auch kontaktfreier Sport drinnen und Kontaktsport ohne Testzwang draußen.
Für die Stufen drei bis fünf gibt es - ähnlich der Kontaktregelung - eine Notbremse: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Die Öffnungsschritte drei bis fünf liegen in der Entscheidung der Länder.
Tests
Bis Anfang April sollen die Corona-Testmöglichkeiten in NRW deutlich ausgeweitet werden. Jeder soll mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Wer positiv getestet wird, muss sich isolieren und einen zuverlässigeren PCR-Test machen. Beide Tests sollen gratis sein.
Homeoffice
Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten von zu Hause zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.
Impfungen
Ab der zweiten März-Woche soll es Regelungen geben, damit auch einzelne niedergelassene Ärzte Menschen gegen Corona impfen können. Ab Ende März oderAnfang April sollen die Haus- und Fachärzte mitimpfen und dabei auch über die Priorisierung vor Ort entscheiden dürfen.
Schulen
Vorerst sind noch keine weiteren Öffnungsschritte an den Schulen in NRW geplant. Das weitere Vorgehen werde laut NRW-Ministerpräsident Armin Laschet noch mit Eltern- und Lehrerverbänden besprochen. „Details kann man dazu am heutigen Tag nicht sagen", erklärte er nach der Bund-Länder-Runde am frühen Donnerstagmorgen. Die Zuständigkeit liege bei den Ländern. Daher sei über diese Frage nicht in der Ministerpräsidentenkonferenz entschieden worden.