Masernimpfpflicht in Hamm

Ohne Impfung kein Kita-Platz.

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Ab dem 1. März gilt auch in Hamm die Masernimpfpflicht für Kitas und Schule.

Darauf werden auch die Familien hingewiesen, die ihre Kinder jetzt für August anmelden.

Die Pflicht gilt auch für den Aufenthalt bei Tagesmüttern, darauf weist ein Stadtsprecher hin - allerdings erst ab dem 13. Lebensmonat.

In den Kitas zeigen die Eltern dann das Untersuchungsheft des Kindes vor, in dem auch die Impfungen aufgelistet sind.

Wenn Eltern sich weigern, ihre Kinder impfen zu lassen, bekommen sie keinen Platz in einer Kita, so der Sprecher weiter.


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