Maske im Wahllokal & strengere Regeln bei Veranstaltungen

Das Land NRW hat zum 1. September neue Corona-Verordnungen erlassen. Die Stadt hat jetzt die Einzelheiten ausgewertet.

Unter anderem steht darin, dass jetzt auch im Wahllokal am 13. September eine Maske getragen werden muss. Wer das nicht will, kann trotzdem wählen,

aber vielleicht nicht sofort. Dann muss das Wahllokal erst leer sein.

Der kritische Wert für weitere Einschnitte liegt weiter bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Ab 35 Fällen müssen die Städte aber schon Maßnahmen ergreifen - etwa über strengere Besuchergrenzen bei Sport- oder Kulturveranstaltungen oder ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Das hänge aber auch vom Ausbruchsort ab - und dabei will sich Hamm mit den Nachbarstädten absprechen.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern muss das Konzept zudem vorher der Landesregierung vorgelegt werden. Das gilt auch für den geplanten

Hammer Pop-Up-Freizeitpark ab dem 18. September an den Zentralhallen. Dabei werde die Stadt eine Frist setzen, so ein Stadtsprecher: "Wenn die sich bis dahin nicht gemeldet haben, gilt die Veranstaltung als genehmigt."

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