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Maximare Hamm: Anklage gegen Bademeister
© Hans Blossey
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Maximare Hamm: Anklage gegen Bademeister

Rund ein halbes Jahr nach dem tödlichen Badeunfall im Maximare Hamm, werden rechtliche Schritte eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, das Bad wehrt sich gegen Vorwürfe.

Veröffentlicht: Dienstag, 21.10.2025 14:42

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Ermittlungen nach Badeunfall in Hamm

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Nach dem Tod eines sechsjährigen Jungen im Maximare hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage gegen fünf Bademeister erhoben. Der Vorfall ereignete sich am 19. April. Ein sechsjähriger Junge wurde im Wellenbecken des Bads leblos entdeckt und durch einen der Bademeister aus dem Wasser geholt. Trotz Reanimationsversuchen wurde das Kind wenig später in der Kinderklinik an der Werler Straße für tot erklärt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ergab die Obduktion, dass der Junge ertrunken ist. Im Fokus der Ermittlungen standen daraufhin fünf Aufsichtspersonen im Alter zwischen 19 und 59 Jahren, die zum Unglückszeitpunkt im Einsatz waren. Die zuständige Staatsanwältin Gülkiz Yazir bestätigte, dass Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen erhoben wurde.

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Jugendgericht in Hamm prüft Klagezulassung

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Da drei der fünf Angeschuldigten zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt waren, ist das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Hamm zuständig. Sollte es zur Hauptverhandlung kommen, würden bei den volljährigen Angeklagten die Regelungen des Erwachsenenstrafrechts gelten. Zunächst muss das Gericht jedoch über die Zulassung der Anklage entscheiden.

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Verteidigung spricht von tragischem Unglücksfall in Hamm

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Der Verteidiger eines der Angeschuldigten, Peter Wehn, bewertet den Vorfall anders. Nach Ansicht des Anwalts liegt kein strafbares Verhalten der Aufsichtspersonen vor. Der Tod des Jungen sei ein tragisches Unglück gewesen, bei dem es aus Sicht des Verteidigers keine fahrlässige Pflichtverletzung gegeben habe. Laut Peter Wehn war der Junge ein Nichtschwimmer und sei unbeaufsichtigt und ohne die vorgeschriebenen Schwimmhilfen ins Becken gegangen. Dabei habe er die Trennleine zwischen Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich eigenständig überquert. Zum Zeitpunkt des Unfalls sei die Wellenanlage ausgeschaltet gewesen. Der Junge habe einige Minuten unauffällig im Schwimmerbereich gespielt, auch Badegästen sei er dabei nicht aufgefallen.

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Verteidigung macht auf möglichen Herzfehler aufmerksam

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Außerdem weist der Verteidiger auf eine im Rahmen der Obduktion durch die Rechtsmedizin in Dortmund festgestellte, akute Herzerkrankung des Jungen hin. Diese habe unter Umständen zum Bewusstseinsverlust geführt, wodurch der Junge unterging. Es sei aus Sicht der Verteidigung nicht auszuschließen, dass auch ein sofortiges Eingreifen den Tod möglicherweise nicht hätte verhindern können. Darüber hinaus wird von Peter Wehn eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern thematisiert. Diese hätten sich zum Zeitpunkt des Vorfalls offenbar nicht ausreichend um ihren Sohn gekümmert und nicht gewusst, wo er sich aufhielt.

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Technische Nachrüstung in Hamm im Gespräch

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Unabhängig vom laufenden Verfahren prüft das Maximare seit einiger Zeit die Einführung einer KI-gestützten Beckenüberwachung. Ziel sei es, die Sicherheit im Bad weiter zu erhöhen. Die Technik solle die menschliche Aufsicht unterstützen, nicht aber ersetzen. Aufgrund der Größe und Komplexität der Beckenlandschaft sei die Umsetzung laut Betreiber jedoch technisch anspruchsvoll.

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