
Mehr kleine Parteien in den Rat in Hamm?
Kleine Parteien in Hamm wie die Wählergruppe Pro Hamm freuen sich über ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Münster, das eine Änderung des Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt hat.
Veröffentlicht: Freitag, 23.05.2025 14:11
Verstoß gegen das Prinzip der Chancengleichheit
Die Wählergruppe Pro Hamm freut sich, dass der Rat der Stadt nach der Wahl im Herbst noch ein bisschen bunter aussehen könnte: Wenn mehr kleine Parteien am Ende darin vertreten sind. Grund für die Freude ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Münster. Er hatte diese Woche das im letzten Jahr verabschiedete Kommunalwahlgesetz in NRW für verfassungswidrig erklärt. Es verstoße gegen das Prinzip der Chancengleichheit, heißt es. In Hamm hatte die Wählergruppe Pro Hamm zusammen mit dem BSW im Dezember im Rat dagegen protestiert.
Die FDP hat geklagt
Ingo Müller von der FDP hatte eingeräumt, dass seine Partei durch die Reform über 100 Mandate in den Räten in NRW verlieren könnte. Die FDP ist es auch, die geklagt hat, zusammen mit BSW, Piratenpartei, Volt und Die Partei. Das Gesetz hatte ein neues Berechnungsverfahren vorgesehen, bei dem vor allem Stimmreste aus den Nachkommastellen eher an die großen Parteien fallen sollten statt an kleinere. Damit wäre ein bereits bestehendes Ungleichgewicht nicht beseitigt, sondern ganz im Gegenteil sogar verstärkt worden, meint Pro Hamm. "Das Urteil stärkt somit die kommunale Demokratie vor Ort und unterstreicht, dass die größeren Parteien nicht aus parteipolitischem Eigennutz das Wahlrecht ändern können", meint Dr. Cevdet Gürle, Sprecher der Ratsgruppe Pro Hamm.