Messerattacke am Westentor in Hamm wird vor dem Landgericht verhandelt

Eine Messerattacke auf einen unbeteiligten Mann am hellichten Tag am Westentor hatte im Mai viele in Hamm erschüttert. Ab Donnerstag (14.11.) steht der Angreifer vor Gericht. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen.

© Landgericht Dortmund

Messerattacke in Hamm: Anklage lautet versuchter Mord

Eine Messerattacke auf einen unbeteiligten Mann mitten am helllichten Tag am Westentor hatte am 18. Mai viele in Hamm schockiert. Jetzt steht der Angreifer vor dem Dortmunder Landgericht. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen. Der Mann soll wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig sein.

27-Jähriger soll Tat begangen haben

Der 27-jährige Mann aus Syrien soll am 18. Mai einen 49-jährigen Hammer grundlos und aus heiterem Himmel mit einem Messer angegriffen haben. Laut der Anklage handelte es sich um ein Messer mit einer 13 cm langen Klinge. Das Opfer musste mit Gesichtsverletzungen im Krankenhaus behandelt werden. Die Polizei hatte mit einem Foto nach dem Mann gesucht und ihn nach einem Zeugenhinweis einige Tage später in der Innenstadt festnehmen können. Der Mann habe sich dabei nicht gewehrt, sagt die Staatsanwaltschaft.

Anklage nennt weiteren Vorwurf

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann außerdem gefährliche Körperverletzung und Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor. Schon im August 2023 soll er in der JVA Hamm einem Justizbeamten plötzlich einen Kugelschreiber in den Hals gerammt haben, als dieser mit einem Kollegen die Zelle geöffnet hatte, um dem Beschuldigten seinen Tabak zu bringen. Der Kugelschreiber soll im Hals des Beamten stecken geblieben sein. Der Beamte erlitt eine offene Wunde am Hals und leidet noch heute unter den psychischen Folgen der Tat. Aufgrund des Vorfalls hat der Beamte seine Arbeit in der JVA bisher nicht wieder aufgenommen.

Täter soll drogenabhängig und psychisch krank sein

Der Beschuldigte soll zur Tatzeit an einer paranoiden Schizophrenie gelitten haben und deshalb nicht schuldfähig gewesen sein. Er soll auch regelmäßig Drogen genommen haben. Gegenstand des Verfahrens ist daher die Frage der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Vor dem Landgericht sind bisher sechs Verhandlungstermine angesetzt.