Mord im OLG-Park Hamm: Alles wieder von vorne`?
Veröffentlicht: Mittwoch, 11.05.2022 06:11
Einer der beiden Schöffen soll während des Prozesses mehrmals eingenickt sein.

Im Prozess um den mutmaßlichen Mord einer jungen Hammerin am OLG-Park ist gestern einiges passiert. Unter anderem hat das Dortmunder Schwurgericht die Verhandlung aus ungewöhnlichem Grund kurzzeitig unterbrochen: Einer der beiden Schöffen soll mehrmals eingenickt sein. Die Verteidiger des 27-jährigen Angeklagten stellten deswegen einen Befangenheitsantrag gegen den Laienrichter: Es bestehe die Sorge, dass er sich nicht ausreichend mit der Sache befasst, hieß es.
Vor der Unterbrechung hatte eine psychiatrische Sachverständige gerade ihr Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten präsentiert. Sie sieht ihn als sexuell gestört und aggressiv, aber schuldfähig an. Wann über den Befangenheitsantrag entschieden wird, steht noch nicht fest. Sollte der Schöffe aus dem Prozess gekickt werden, müsste die Verhandlung noch einmal komplett von vorne starten.
Mehrere Vorstrafen
Der mutmaßliche Mörder einer 25-jährigen Frau im Park neben dem Oberlandesgericht ist bereits mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraft. Mindestens drei Gerichte haben den heute 28-Jährigen früher wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt. Eine Psychiaterin ist davon überzeugt, dass der Mann an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leidet.
Im Sommer 2012 soll der Angeklagte eine Frau sexuell bedrängt haben. Zwei Jahre später wurde er erneut angezeigt. In Aachen soll er damals eine Bekannte vergewaltigt haben, die er bei Facebook kennengelernt hatte. Die vom Gericht eingesetzte Psychiaterin glaubt, dass der 28-Jährige voller Wut und Frust ist und darauf mit aggressivem Verhalten reagiert.
Außerdem müsse seine Sexualentwicklung schon früh schwer gestört gewesen sein. Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit fand die Gutachterin jedoch nicht. Auch der Mord neben dem OLG soll auf sexuelle Motive zurückgehen.