
Neue Briefwahlunterlagen für die Wahl des Integrationsrates in Hamm
Die Stadt Hamm verschickt aktuell rund 1.700 neue Briefwahlunterlagen für die Wahl des Integrationsrates am 14. September 2025, da der ursprüngliche Stimmzettel fehlerhaft war.
Veröffentlicht: Freitag, 29.08.2025 10:15
Warum neue Unterlagen in Hamm notwendig sind
Der ursprüngliche Stimmzettel listete die Kandidierenden und Gruppen nach der Gewichtung der letzten Integrationsratswahl 2020 auf. Laut der Wahlordnung der Stadt Hamm hätte die Reihenfolge jedoch alphabetisch erfolgen müssen. Um eine korrekte und gültige Wahl sicherzustellen, erhalten alle Wahlberechtigten, die bereits Briefwahlunterlagen angefordert haben, neue Unterlagen.
Wichtige Hinweise für Wählerinnen und Wähler
Nur die neuen Unterlagen sind gültig. Alte Unterlagen, die vergangene Woche verschickt wurden, sollen vernichtet werden. Bereits abgegebene Stimmen mit den alten Unterlagen werden bei der Auszählung am 14. September 2025 aussortiert und nicht gezählt. Die neuen Unterlagen bestehen aus: einem korrekten Stimmzettel, einem Wahlschein, einem grauen Umschlag, einem orangenen Umschlag, sowie einer Anleitung zur Briefwahl. Um die Stimme korrekt abzugeben, muss der ausgefüllte Stimmzettel in den grauen Umschlag gesteckt werden und der Wahlschein vom orangenen Umschlag getrennt und unterschrieben werden. Danch muss der graue Umschlag zusammen mit dem Wahlschein in den orangenen Umschlag gelegt werden und dieser rechtzeitig zurück gesendet werden. Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes zur Verfügung.
Wer zur Wahl des Integrationsrates berechtigt ist
Wahlberechtigt für die Wahlen zu den kommunalen Integrationsräten sind:
- Menschen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
- Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch erworben haben, dass ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Wer weiterhin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Wahlteam der Stadt Hamm melden. Grund für den nicht Erhalt könnten fehlende Merkmale im Melderegister sein - u. a., weil Einbürgerungen z. B. nach Umzügen lange Zeit nicht zwischen den Meldestellen der verschiedenen Gemeinden weitergegeben worden sind. Teilweise sind zweite Staatsangehörigkeiten auch nicht bei der Meldestelle bekanntgegeben worden. Die Eintragung ins Wählerregister der Integrationsratswahl ist allerdings nur noch bis Dienstag (2. September) möglich.