Neue Corona-Regeln für den Sport

Sport-Fans dürfen wieder dabei sein.

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Die NRW-Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung bis zum 30. September verlängert. Die meisten Regelungen bleiben weiter bestehen, teilt das Land mit. Dazu zählte zum Beispiel auch das Verbot von Volksfesten.

Verändert wurde die Verordnung für den Sport. Hier sind jetzt wieder mehr als 300 Zuschauer erlaubt. Bei mehr als 1.000 Zuschauern gilt eine Obergrenze, die sich nach der Kapazität der Sportstätte errechnet. Das heißt: ein Drittel der Plätze darf in diesen Fällen belegt werden.

In der Bundesliga ist das anders: Hier darf nicht ein Drittel des Stadions belegt werden, sondern nur 20 Prozent der Plätze und das unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln. Dazu gehört unter anderem die Maskenpflicht bis zum Platz und es gibt auch keinen Alkohol. Eigentlich wollten sich die Länder erst Ende Oktober auf eine Fan-Rückkehr in die Stadien einigen. Nach völlig unterschiedlichen Besucherregelungen bei den Pokalspielen hatte sich aber der Druck erhöht, eine einheitliche Lösung zu finden und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

In NRW können die beiden neuen Vorschriften dazu führen, dass so mancher Regional-Legist mehr Zuschauer hereinlassen darf als einige Bundesligisten.

Im nicht kontaktfreien Sport dürfen jetzt auch wieder alle Spieler, die die jeweilige Sportart erfordert, am Spiel teilnehmen. Auch wenn es die Höchstzahl von 30 überschreitet.

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