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Neue Corona-Überbrückungshilfe
© Timo Klostermeier/ FotoDB.de
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Neue Corona-Überbrückungshilfe

Sie gilt als Folgeprogramm der Corona-Soforthilfe.

Veröffentlicht: Mittwoch, 15.07.2020 07:33

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Die neue Corona-Überbrückungshilfe des Landes soll Solo-Selbstständige und Betriebe dabei unterstützen, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Lockdowns zu verkraften. Sie gilt als Folgeprogramm der Corona-Soforthilfe. Allerdings ist die Nachfrage in Hamm noch verhalten, sagt die Wirtschaftsförderung. Das Programm sei komplizierter als die Soforthilfe.

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Beratung bei der Hammer Wirtschaftsförderung

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Interessierte Firmen bekämen die Beratung, man schauen ob es für sie passt, so die Hammer Wirtschaftsförderung. Antragsberechtigt sind alle hauptberuflich Solo-Selbstständigen und kleine wie mittelgroße Betriebe, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist.

Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate beantragt werden. Erstattet werden pro Monat maximal 50.000 Euro der förderfähigen Fixkosten, gestaffelt nach der Höhe des erwarteten Umsatzeinbruchs.

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