Neue Corona-Überbrückungshilfe
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.07.2020 09:33
Sie gilt als Folgeprogramm der Corona-Soforthilfe.
Die neue Corona-Überbrückungshilfe des Landes soll Solo-Selbstständige und Betriebe dabei unterstützen, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Lockdowns zu verkraften. Sie gilt als Folgeprogramm der Corona-Soforthilfe. Allerdings ist die Nachfrage in Hamm noch verhalten, sagt die Wirtschaftsförderung. Das Programm sei komplizierter als die Soforthilfe.
Beratung bei der Hammer Wirtschaftsförderung
Interessierte Firmen bekämen die Beratung, man schauen ob es für sie passt, so die Hammer Wirtschaftsförderung. Antragsberechtigt sind alle hauptberuflich Solo-Selbstständigen und kleine wie mittelgroße Betriebe, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist.
Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate beantragt werden. Erstattet werden pro Monat maximal 50.000 Euro der förderfähigen Fixkosten, gestaffelt nach der Höhe des erwarteten Umsatzeinbruchs.