Neue Regelungen bei Umzugsmeldungen in Hamm
Veröffentlicht: Donnerstag, 05.06.2025 14:50
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die alle Kunden der Stadtwerke Hamm betreffen, wenn ein Umzug ansteht. Die Änderungen betreffen insbesondere die Fristen für An- und Abmeldungen sowie den Lieferantenwechsel.

Wichtige Änderungen für Hamm im Überblick
Umzüge müssen spätestens 14 Tage vor dem Umzugstermin bei den Stadtwerken gemeldet werden. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Der Wechsel des Energieversorgers muss künftig innerhalb von 24 Stunden abgewickelt werden. Diese Regelung setzt eine EU-Vorgabe um, die von der Bundesnetzagentur in deutsches Recht überführt wurde.
Tipps der Stadtwerke Hamm
Frühzeitige Meldung: Meldet euren Umzug so früh wie möglich – idealerweise direkt nach Abschluss eines Mietvertrags oder nach Einreichung der Kündigung. Zählerstände nachreichen: Die Zählerstände können bequem nach der Schlüsselübergabe übermittelt werden. Digitale Services nutzen: Für eine einfache Abwicklung stehen das Online-Service-Center und digitale Ein- und Auszugsformulare zur Verfügung. Weitere Informationen findet ihr auf der Website der Stadtwerke Hamm.