Neue Regelungen bei Umzugsmeldungen in Hamm

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die alle Kunden der Stadtwerke Hamm betreffen, wenn ein Umzug ansteht. Die Änderungen betreffen insbesondere die Fristen für An- und Abmeldungen sowie den Lieferantenwechsel.

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Wichtige Änderungen für Hamm im Überblick

Umzüge müssen spätestens 14 Tage vor dem Umzugstermin bei den Stadtwerken gemeldet werden. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Der Wechsel des Energieversorgers muss künftig innerhalb von 24 Stunden abgewickelt werden. Diese Regelung setzt eine EU-Vorgabe um, die von der Bundesnetzagentur in deutsches Recht überführt wurde.

Tipps der Stadtwerke Hamm

Frühzeitige Meldung: Meldet euren Umzug so früh wie möglich – idealerweise direkt nach Abschluss eines Mietvertrags oder nach Einreichung der Kündigung. Zählerstände nachreichen: Die Zählerstände können bequem nach der Schlüsselübergabe übermittelt werden. Digitale Services nutzen: Für eine einfache Abwicklung stehen das Online-Service-Center und digitale Ein- und Auszugsformulare zur Verfügung. Weitere Informationen findet ihr auf der Website der Stadtwerke Hamm.

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