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Neue Testpflicht sorgt für Ärger in Arztpraxen in Hamm
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Neue Testpflicht sorgt für Ärger in Arztpraxen in Hamm

Laut der neuen Corona-Schutzverordnung sollten Begleitpersonen von Patienten einen negativen Coronatest vorzeigen, egal ob sie geimpft oder genesen sind.

Das Bundesgesundheitsministerium rudert zurück, und auch eine Testpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen soll es in NRW nicht geben.

Veröffentlicht: Donnerstag, 25.11.2021 07:47

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Das Bundesgesundheitsministerium stellte auf Anfrage der dpa klar, dass sich Patienten und Begleitpersonen ausdrücklich nicht testen müssen. Das gelte nur für Mitarbeiter. Das NRW-Gesundheitsministerium hat die tägliche Corona-Testpflicht aber auch für Mitarbeiter in Arztpraxen jetzt erstmal ausgesetzt.

Das meldet die Kassenärztliche Vereinigung. Sie hatte diese Pflicht im neuen Infektionsschutzgesetz massiv kritisiert. Derzeit genügt es, dass sich die immunisierten Praxismitarbeiter zwei Mal wöchentlich testen. Das ist auch mit Selbsttests in Eigenanwendung möglich. „Eine entsprechende Vorgehensweise ist von den zuständigen Behörden nicht zu beanstanden.“, heißt es vom Ministerium. Für nicht geimpfte Praxismitarbeiter bleibt es bei der täglichen Testpflicht.

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