Neues Urteil im OLG-Park Hamm Prozess erwartet
Veröffentlicht: Freitag, 03.05.2024 07:08
Am Freitag (3.5.) soll der zweite Prozess um den gewaltsamen Tod einer 25-jährigen Frau im Park neben dem Oberlandesgericht in Hamm mit einem neuen Urteil zu Ende gehen.
Erstes Urteil im OLG-Park Mord wurde vom BGH aufgehoben
Der Tod 25-jährigen Frau im Park neben dem Oberlandesgericht beschäftigt seit November 2023 erneut das Dortmunder Landgericht. Der Angeklagte war in einem ersten Prozess im Juni 2022 unbefristet in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Der Bundesgerichtshof hatte im vergangen Jahr diese Entscheidung jedoch in der Revision gekippt. Die junge Frau war im September 2021 auf dem Heimweg von der Meile auf ihren Mörder getroffen. Die Richter gingen in dem ersten Prozess von einem Sexualmord aus. Weil bei dem Angeklagten jedoch eine Borderline-Persönlichkeitsstörung vorlag, stuften sie ihn als nur vermindert schuldfähig. Vor allem mit dieser Frage müssen sich die neuen Richter jetzt in dem zweiten Prozess intensiv auseinandersetzen. Die bisherigen Feststellungen reichten dem Bundesgerichtshof jedenfalls nicht aus. Der heute 30-jährige Angeklagte wollte sich auch jetzt wieder nicht zu den Vorwürfen äußern.
Staatsanwaltschaft plädiert erneut auf Mord
Staatsanwalt Felix Giesenregen hat in seinem Plädoyer beim letzten Verhandlungstag erneut eine Verurteilung wegen Mordes und die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik beantragt. Das Gericht hatte zuletzt Zweifel an dieser rechtlichen Wertung geäußert. Die Richter haben erklärt, dass sie möglicherweise kein Mordmerkmal feststellen können. Aus ihrer Sicht sei nicht sicher, dass der Angeklagte die 25-Jährige umgebracht hat, weil ihn der Akt des Tötens sexuell befriedigte. Einig sind sich alle Beteiligten jedoch darin, dass der heute 30-Jährige bei der Tat im September 2021 nicht voll schuldfähig war. Der Mann leidet an einer schweren Persönlichkeitsstörung und weist psychopathische Züge auf. Deshalb rät ein Gutachter dazu, den Angeklagten weiter in einer geschlossenen Klinik unterzubringen. Das Urteil soll am Freitag (3.5.) ab 13 Uhr verkündet werden.