Nichts zu verschenken!

Taschentücher oder Bonbons gratis zur Arznei, das gibt es auch in den Hammer Apotheken nicht mehr.

Der Bundesgesetzhof hat Give-Aways zu rezeptpflichtigen Medikamenten verboten. Der Hammer Apothekensprecher Werner Cobet begrüßt das. Die meisten Werbegeschenke hätten ohnehin nur einen kleinen Wert. Bei dem Urteil gehe es eher ums Prinzip.

Laut Gesetz dürfe man die Menschen sowieso nicht dazu animieren, ein Rezept einzulösen. Genau das machten kleine Give-Aways aber. Da sei es schwierig, eine konkrete Grenze für Geschenke zu ziehen, so Cobet.

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