OLG geht wieder zu Normalbetrieb über

Publikumsverkehr soll weiter eingeschränkt bleiben

© Radio Lippewelle Hamm

Das Oberlandesgericht kehrt schrittweise zu einem Normalebetrieb zurück. Das bedeutet, dass Gerichtsverhandlungen über den Eilbetrieb hinaus nach und nach wieder aufgenommen werden. Außerdem stehen im Gebäude des OLG Desinfektionsmittel zur Verfügung. Ob weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind, wird im jeweiligen Einzelfall entscheiden. Der Publikumsverkehr soll aber weiter eingeschränkt bleiben. Besucher müssen im Eingangsbereich eine Selbstauskunft ausfüllen. Gerichtsverhandlungen bleiben weiter öffentlich. Wer allerdings Symptome einer Corona Erkrankung zeigt oder innerhalb der letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatte, muss draußen bleiben.

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