OLG Hamm entlässt Angeklagten aus U-Haft

In dem Prozess geht es um den Mord an der Dortmunder Schülerin Denise Schalla 1993.

© Radio Lippewelle Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm hat den Angeklagten im Prozess um den Mord an der Dortmunder Schülerin Denise Schalla vor 27 Jahren aus der Haft entlassen. Der Prozess war an der komplizierten Beweislage und letztlich an der Erkrankung einer Richterin gescheitert. Neun Monate Untersuchungshaft seien normal und zumutbar, über zwei Jahre wie jetzt bei Ralf H. seien es nicht, sagt das OLG, und setzte den Angeklagten auf freien Fuß.

In wenigen Wochen wird erneut verhandelt. Einziges Beweismittel ist eine DNA-Spur des Angeklagten, die erst vor zwei Jahren ausgewertet wurde.

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