OLG Hamm: Hitlergruß mit links ist verboten

Auch wer den Hitlergruß mit dem linken Arm zeigt, macht sich strafbar. So hat das Oberlandesgericht Hamm geurteilt.


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Mann aus Bremen muss Geldstrafe zahlen

Das OLG Hamm hat damit ein Urteil des Amts- und des Landgerichts Münster bestätigt. Die hatten einen 51-jährigen aus Bremen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt, zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Dagegen war er vor dem OLG Hamm in Revision gegangen. Der Mann hatte zugegeben, bei einer Demo 2022 in Münster zweimal den Hitlergruß gezeigt zu haben, um linke Demonstranten zu provozieren. Er habe gedacht, mit dem linken Arm sei das nicht verboten.

Hitlergruß ist "kein hinzunehmendes Mittel der politischen Auseinandersetzung"

Das OLG sieht das anders. "Die Vorschrift soll nämlich verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen sich wieder einbürgert. Auf die dabei verfolgten Absichten kommt es nicht an", heißt es in einer Mitteilung des OLG. Niemand solle sich an Hitlergruß oder das Hakenkreuz gewöhnen. Sie seien "kein hinzunehmendes Mittel der politischen Auseinandersetzung", heißt es unmissverständlich vom Oberlandesgericht Hamm.

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