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OLG Hamm: Verfahren um Corona-Impfschäden geht weiter
© Golz / IMPULS. Hamm
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OLG Hamm: Verfahren um Corona-Impfschäden geht weiter

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Klage eines Mannes gegen einen Impfstoffhersteller neu belebt. Das Verfahren um angebliche Impfschäden muss nun am Landgericht neu aufgerollt werden.

Veröffentlicht: Dienstag, 19.05.2026 11:34

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Kläger fordert Schmerzensgeld wegen Post-Covid-Symptomen

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Ein Mann, der nach einer Corona-Schutzimpfung nach eigenen Angaben an Post-Covid-Symptomen leidet, darf weiter auf Schadensersatz hoffen. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein vorheriges Urteil des Landgerichts aufgehoben, welches die Klage gegen den Impfstoffhersteller abgewiesen hatte. Der Fall wird nun an die Vorinstanz zurückverwiesen und dort neu verhandelt. Eine endgültige Entscheidung über Schmerzensgeld oder Auskunftsansprüche ist damit aber noch nicht gefallen.

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OLG Hamm hebt Urteil auf und verweist Fall zurück

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Der Beschluss aus Hamm stärkt grundsätzlich die Position von Klägern in ähnlichen medizinischen Streitfällen. Bisher scheiterten solche Verfahren oft daran, dass Betroffene den exakten medizinischen Zusammenhang zwischen der Spritze und ihren Symptomen nicht zweifelsfrei beweisen konnten. Die Hammer Richter stellten nun klar, dass von medizinischen Laien keine derart gesteigerte Darlegung verlangt werden kann. Der Fall liegt nun wieder beim zuständigen Landgericht. Dort muss sich die Kammer in der erneuten Verhandlung detailliert mit der Krankengeschichte und den Auskunftsansprüchen gegenüber dem Pharmakonzern befassen.

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Zusammenhang muss laut Richtern nur plausibel sein

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Grundlage für die Entscheidung des OLG Hamm ist das Arzneimittelgesetz. Demnach können Betroffene von Pharmaunternehmen Auskunft verlangen, wenn Tatsachen eine Ursächlichkeit des Medikaments für den Schaden plausibel erscheinen lassen. Es reicht juristisch aus, wenn mehr für eine Mitursächlichkeit spricht als dagegen. Ein bloßer, unbestimmter Verdacht genügt jedoch nicht.

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