OLG in Hamm entscheidet zu Windkraft

Kläger, die sich von Tönen belästigt fühlen, die unterhalb der Hörgrenze von Menschen liegt, wurden von den Richtern in Hamm abgewiesen.

Der Landesverband Erneuerbare Energien begrüßt ein Urteil in Sachen „Infraschall und Windenergie“ des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Das sei wegweisend und habe bundesweite Signalwirkung, so der Verband. Infraschall sind Töne mit einer Frequenz, die unterhalb der Grenze liegt, die ein Mensch hören kann. Im vorliegenden Fall hatten zwei Kläger aus Ostwestfalen-Lippe von dem Betreiber eines Windparks die teilweise Einstellung des Betriebs beziehungsweise einen Schadensersatz in fünfstelliger Höhe gefordert, weil sie sich von dem Infraschall beeinträchtigt fühlten.

Windmüller freuen sich

Das OLG Hamm hat die Klage abgewiesen. Das OLG ist zu dem Schluss gekommen, dass es an die Entscheidung der Verwaltungsgerichte gebunden ist. Dort ist die Klage bereits abgewiesen worden. Aus Sicht es Landesverbandes Erneuerbare Energien habe die Anti-Windenergie-Stimmung vielerorts Projekte verzögert oder blockiert. Weil die Zivilgerichte sich mit der Sache selbst nicht mehr auseinandersetzen müssen, blieben Windmüllern erhebliche Verzögerungen erspart, so der Verband, der die Intererssen der Erneuerbare-Energien-Branche vertritt.

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