OLG in Hamm gibt Biobauer Recht

Das Oberlandesgericht in Hamm hat zu gunsten eines Biobauern entschieden, der sein Gemüse aufgrund zu hoher Pestizidbelastung nicht mehr verkaufen konnte.

© Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband

Ein Ökolandwirt aus Ostwestfalen bekommt Schadenersatz von seinen Nachbarn, die er nach dem Fund von Pestiziden auf seinem Acker verklagt hatte. Die Richter am Oberlandesgericht Hamm urteilten, dass zwei der drei verklagten Landwirte 10.000 bzw. 40.000 Euro zahlen müssen.

Der Biolandwirt hatte den von ihm angepflanzten Sellerie nicht mehr als Bio verkaufen können, nachdem darin ein Wirkstoff aus Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen worden war. Die benachbarten Landwirte wirtschaften konventionell. Ein Gutachten musste klären, ob der flüchtige Wirkstoff tatsächlich von den Nachbarhöfen stammte. Nach Überzeugung des Gerichts haben zwei der drei Landwirte das Pflanzenschutzmittel tatsächlich mit zu viel Druck versprüht.

Gegen diese Entscheidung kann noch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.Gegen diese Entscheidung kann noch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden (Az.: 24 U 74/16).


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