
Online-Betrug in Hamm: Polizei warnt vor Phishing
Ein 40-jähriger Mann aus Hamm ist beim Verkauf eines Artikels über Kleinanzeigen Opfer eines Phishing-Betrugs geworden. Die Polizei Hamm warnt in dem Zusammenhang erneut vor gefälschten Support-Nachrichten, Kreditkartenabfragen und verdächtigen Zahlungsaufforderungen.
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Mann aus Hamm verkauft Artikel über Kleinanzeigen
Ein 40-jähriger Hammer ist am Montag, 3. August, auf einen Betrug im Internet hereingefallen. Nach Angaben der Polizei bot der Mann einen Artikel über die Plattform Kleinanzeigen zum Verkauf an. Kurz darauf erhielt er eine Nachricht vom angeblichen Support der Website. Darin hieß es, ein Käufer habe den Artikel bereits bezahlt, das Geld sei aber eingefroren. Um den Betrag freizuschalten, sollte der Mann seine Kreditkarte verifizieren.
Phishing führte zu Abbuchungen in Hamm
Nachdem der 40-Jährige die geforderte Verifizierung vorgenommen hatte, erhielt er mehrere Push-Nachrichten. Diese leiteten ihn weiter zu seinem Online-Banking. Dort bestätigte er mehrere Abbuchungen, weil ihm zugesichert wurde, er könne so an das angeblich zurückgehaltene Geld der Käuferin gelangen. Die angekündigte Rückerstattung blieb laut Polizei aber aus. Der Schaden liegt im unteren vierstelligen Bereich.
Polizei Hamm warnt vor bekannter Betrugsmasche
Nachdem der Mann den Betrug bemerkt hatte, kontaktierte er seine Bank, ließ seine Kreditkarte sperren und erstattete Anzeige. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren des sogenannten Phishings hin. Dabei versuchen Kriminelle über E-Mails, Kurznachrichten oder gefälschte Internetseiten an persönliche Daten zu gelangen. Ziel ist es häufig, Konten zu plündern oder Benutzerkonten zu übernehmen. Gerade auf Verkaufsplattformen würden Täter immer wieder versuchen, Vertrauen aufzubauen und Opfer zu Zahlungen oder zur Eingabe sensibler Daten zu bewegen.
Gefälschte Links wirken oft täuschend echt
Nach Angaben der Polizei führen Links in solchen Nachrichten oft auf Seiten, die bekannten Marken oder Unternehmen optisch ähneln. Auch Bestandteile des Firmennamens in der Internetadresse können dabei einen seriösen Eindruck vermitteln. Auf diesen Seiten werden Betroffene dann aufgefordert, Zahlungsdaten oder Zugangsdaten einzugeben. Teilweise werden sie auch direkt dazu gebracht, Zahlungen freizugeben oder Überweisungen zu bestätigen. Die Polizei rät deshalb dazu, Nachrichten und Links besonders kritisch zu prüfen und keine sensiblen Daten über unbekannte Seiten einzugeben.