OVG kippt verkaufsoffene Sonntage im Dezember

Hammer Händler hoffen auf den 13. Dezember.

© Radio Lippewelle Hamm

Die Läden in NRW müssen an den Vorweihnachtssonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben. Mit einem Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht Münster die von der Landesregierung vorgesehenen fünf verkaufsoffenen Sonntage untersagt. Es sei nicht erkennbar, dass die Sonntagsöffnungen das Infektionsrisiko senken, das Gegenteil könnte der Fall sein, wenn sich mangels anderer Freizeitgestaltung viele Menschen in Bussen, Bahnen und Geschäften drängeln, argumentiert das Gericht. Für den Sprecher der Hammer Einzelhändler, Matthias Grabitz, kommt das nicht überraschend. Die Händler hätten damit gerechnet und auch nicht mit diesen Sonntagen geplant, sagte uns Grabitz. In Hamm hatte die Stadt aber bereits im Frühjahr mehrere verkaufsoffene Sonntag genehmigt, der einzige verbliebene in diesem Jahr ist der 13. Dezember. Hier hat die Stadt noch nicht endgültig entschieden. Matthias Grabitz hofft mit den Hammer Einzelhändlern noch, dass der wie geplant stattfinden kann. Man sei sich aber des Risikos bewusst, dass es nicht klappt, so Grabitz.


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