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Grafik mit dem Text Kommunalwahl in Hamm, im Hintergrund ist das Rathause der Stadt Hamm zu sehen
© Radio Lippewelle Hamm/ Blossey
Am 14. September 2025 findet die Kommunalwahl in NRW statt.
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Parteien in Hamm werben per Post um Erstwähler

In den kommenden Wochen werden alle Hammer auf verschiedenen Wegen mit Wahlwerbung in Kontakt kommen. In Dortmund hat die AfD jetzt aber mit persönlichen Briefen an Erstwähler für Aufsehen gesorgt. Ein Vorgehen, das auch Parteien in Hamm so handhaben.



Veröffentlicht: Donnerstag, 14.08.2025 10:22

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Persönliche Wahlwerbung in Hamm: Politische Botschaften im Briefkasten

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Viele junge Wähler im benachbarten Dortmund sind verwundert: Sie bekommen aktuell Post von der AfD. Aber woher hat die Partei die Adressen? In der Stadt ist darüber eine Diskussion über den Datenschutz besonders von jungen Menschen entstanden, die in ihrer politischen Meinung oft noch nicht gefestigt sind und daher leicht beeinflusst werden können. Rechtlich ist die Situation allerdings bundesweit klar. Auch in Hamm dürfen Parteien über die Meldebehörde die Namen inklusive Adresse von Wahlberechtigten abfragen, um ihnen ihre Werbung persönlich zuzusenden.

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SPD und FDP versenden persönliche Briefe in Hamm

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Laut Stadt Hamm gab es bei uns ebenfalls solche Anfragen zu Erst- bzw. Jungwählern aus dem Wählerverzeichnis. Diese Daten wurden demnach bereits vor einigen Wochen von SPD und FDP angefragt und von der Meldebehörde ausgegeben. Die Stadt hat darüber in einer öffentlichen Bekanntmachung im Oktober hingewiesen, diese werden üblicherweise online oder im Westfälischen Anzeiger abgedruckt.Für jede Auskunft hat die Stadt einen Pauschalsatz in Höhe von 200 Euro plus 25 Euro Kosten erhoben. Die Gebühren wurden festgesetzt gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW.

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Widerspruch gegen Übermittlung von Daten im Wahlkampf in Hamm

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Hammer können dagegen vorgehen, dass ihr Daten für persönliche Wahlwerbung an Parteien übermittelt werden. Dafür müssen sie eine so genannte Übermittlungssperre bei der Meldebehörde vermerken. Das geht schriftlich, wie auch online über das städtische Serviceportal.


Autor: Simon Brinkmann

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