Prozess um Mord im OLG-Park in Hamm geht weiter
Veröffentlicht: Dienstag, 24.05.2022 06:58
Der Schöffe soll während des Prozesses eingenickt sein.

Der Prozess um den Mord an einer jungen Frau im Park neben dem Oberlandesgericht in Hamm kann weitergehen. Das Dortmunder Schwurgericht hat den Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen offiziell zurückgewiesen. Die Verteidiger des Angeklagten hatten dem Laienrichter vorgeworfen, während der Verhandlung mehrmals eingeschlafen zu sein.
Die Verteidiger sprechen von mindestens sechs Vorfällen, bei denen dem Schöffen am bislang letzten Verhandlungstag die Augen zugefallen sein sollen. Die Richter halten die Anzahl der Nickerchen jedoch nicht für entscheidend. Der Schöffe habe damit jedenfalls nicht sein Desinteresse an der Verhandlung zum Ausdruck gebracht, heißt es in dem Beschluss. Dennoch soll der entsprechende Sitzungstag Anfang Juni wiederholt werden. Das bedeutet, dass die psychiatrische Sachverständige erneut ihr Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten vortragen muss. Mit einem Urteil wird für Ende Juni gerechnet.