Prozessauftakt zum Amoklauf in Hamm

Der Prozess gegen den Amokläufer an der HSHL hat am Dortmunder Schwurgericht begonnen. Er soll zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen sein.

© HSHL

Sechs Monate nach dem Amoklauf an der Hochschule Hamm-Lippstadt hat vor dem Dortmunder Schwurgericht der Prozess begonnen. Der offenbar psychisch kranke Beschuldigte soll am 10. Juni eine Gastdozentin erstochen und drei weitere Personen zum Teil schwer verletzt haben. Am ersten Verhandlungstag hat sich der 34-Jährige noch nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Gutachter hält 34jährigen für nicht schuldfähig

Ein vom Gericht beauftragter Psychiater kommt in seinem vorläufigen Gutachten zu dem Schluss, dass der 34-Jährige zur Tatzeit nicht schuldfähig war. Der Mann leidet seit langem an einer paranoiden Schizophrenie. Am Tattag soll er sich eingebildet haben, alle Menschen an der Hochschule gehörten zu einem Clan, der ihn töten wolle. Drei Studierende griff er deshalb in einem Foyer an und fügte ihnen Stich- und Schnittwunden zu. Anschließend ging er in einem Hörsaal auf eine Lehrkraft los und stach ihr ein Küchenmesser in die Brust. Dabei wurde die Lungenschlagader verletzt. Die Frau verstarb am Folgetag.

Die Verletzten sind natürlich wichtige Zeugen. Am schwersten hat es eine Frau getroffen, der der Täter in den Bauch gestochen hat. Sie hat schwere Darmverletzungen erlitten und musste drei Tage auf der Intensivstation behandelt werden. Sie wird ganz sicher auch körperlich noch an den Folgen leiden. Und psychisch hat das garantiert noch keiner verarbeitet.

Wird sich der Beschuldigte zu den Vorwürfen äußern?

Sehr wahrscheinlich ja. Seine Verteidigerin Ina Klimpke sagt: Das ist natürlich abhängig davon, wie es ihm geht. Grundsätzlich ist er bereit auszusagen. Auch über seine Krankheitsgeschichte. Es heißt ja, dass er bis zum Tattag in einem Krankenhaus behandelt wurde. Dann soll er sich selbst entlassen haben. Auch das wird natürlich vor Gericht eine Rolle spielen.









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