
Rechtsstreit um Abtreibungsverbot geht in Hamm weiter
Gynäkologe und Chefarzt Joachim Volz geht in Hamm in Berufung nachdem seine Klage gegen seinen Arbeitgeber abgelehnt wurde.
Veröffentlicht: Mittwoch, 27.08.2025 11:48
Gynäkologe aus Lippstadt geht in Berufung
Der Gynäkologe Prof. Dr. Joachim Volz (Foto) hat im Rechtsstreit mit dem Klinikum Lippstadt Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm eingelegt. Dies bestätigte sein Rechtsanwalt Till Müller-Heidelberg gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Hintergrund ist ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 8. August 2025, das die Klage von Volz gegen seinen Arbeitgeber abwies.
Arbeitsgericht Hamm wies die Klage ab
Volz hatte sich gegen zwei Weisungen des "Klinikums Lippstadt – Christliches Krankenhaus" gewehrt, die ihm Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagen. Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme erlaubt, wenn Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind. Das Arbeitsgericht Hamm erklärte diese Weisungen für zulässig.
Rechtsanwalt kritisiert Urteil des Arbeitsgerichtes Hamm
Rechtsanwalt Müller-Heidelberg kritisierte das Urteil scharf: "Das Urteil des Arbeitsgerichts basiert auf wesentlichen Fehlern." Er bemängelte insbesondere, dass das Gericht fälschlicherweise davon ausgehe, dass auch ein medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218a Absatz 2 StGB rechtswidrig seien. "Das ist er nicht", betonte Müller-Heidelberg. Außerdem stellte der Anwalt klar, dass sich das Gericht auf das Selbstbestimmungsrecht der katholischen Kirche berufe, obwohl das Klinikum Lippstadt kein katholisches, sondern ein christliches Krankenhaus sei. "Es gibt keine einheitliche 'christliche' Auffassung zum Schwangerschaftsabbruch. Die evangelische und die katholische Auffassung unterscheiden sich deutlich", so Müller-Heidelberg. Die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm wird bis zum Sommer 2026 erwartet.
Autorin: Saskia Rudnik