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Schneefegen erlaubt - Salzstreuen nicht
© Symbolbild/Pixabay
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Schneefegen erlaubt - Salzstreuen nicht

Die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen liegt grundsätzlich bei den Anliegern, so der ASH.

Veröffentlicht: Mittwoch, 06.01.2021 15:45

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Das gilt auch dann, wenn die Straßenreinigung die Reinigung der Gehwege übernimmt. Für die kommende Nacht und morgen früh sind Schneefälle in Hamm vorhergesagt. Zum Streuen darf allerdings bei uns kein Streusalz verwendet werden, sagte ASH-Betriebsleiter Reinhard Bartsch. Salz auf Gehwegen belastet Pflanzen, Tiere und das Grundwasser.

Die Straßenreinigungssatzung erlaubt den Einsatz von Salz im privaten Bereich ausdrücklich nur bei besonderen Gefahrenstellen, wie auf Rampen, Treppen und Steigungsstrecken oder bei Eisregen.

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Salz-Alternativen

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Alternativen zu Salz sind Sand, feinen Splitt oder Granulat, so der ASH. Diese Mittel sind umweltfreundlich und haben gleichzeitig eine abstumpfende Wirkung.

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