Schulwechsel für Viertklässler steht an

Eltern können ihre Kinder ab dem 31. Januar für die weiterführenden Schulen anmelden.

Zwei Grundschulkinder beugen sich über einem Het mit Stift in der Hand
© Klimkin/Pixabay

Darauf weist die Stadt hin. Zuerst gilt das für die Gesamtschulen, hier bleibt Zeit bis zum 6. Februar. Für die Gymnasien, Haupt- und Realschulen läuft die Anmeldefrist vom 17. Februar bis zum 28. Februar.

Die Halbjahreszeugnisse werden an die Viertklässler in der Woche vom 27. bis 31. Januar verteilt. Die Grundschulen sprechen mit diesem Zeugnis eine Empfehlung für die Schulform in der Sekundarstufe I aus. Dann können die Eltern ihre Kinder an einer Schule der Sekundarstufe I ihrer Wahl anmelden. Falls Wunsch und Schulformempfehlung nicht übereinstimmen, findet eine Beratung durch die weiterführende Schule statt.

Infos zur Anmeldung

Eine Übersicht aller städtischen Schulen ist unter www.hamm.de aufrufbar (Suchwort: Schule).

Zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen bringen die Eltern bitte eine Geburtsurkunde des Kindes, den Anmeldeschein und das letzte Halbjahreszeugnis mit. Die Gesamtschulen benötigen zur Anmeldung zusätzlich zwei Passbilder. Für die Anmeldung an der Friedensschule ist es erforderlich, das Kind persönlich vorzustellen.

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