Sechs Monate Freiheitsstrafe

Der Bundesvorsitzende der Partei "Die Rechte" Sascha Krolzig muss in Haft.

© Radio Lippewelle Hamm

Der gebürtige Hammer hatte den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde im Netz als "frecher Jude" bezeichnet. Das OLG Hamm hat jetzt entschieden: Das ist beleidigend und volksverhetzend.Krolzig hatte auf seiner Internetseite in einem Artikel "der freche Juden-Funktionär" getitelt. Wie er später vor Gericht argumentierte, im Glauben, die Aussage sei durch die Meinungsfreiheit geschützt. Die Richter sahen das anders: Die Aussage stachelt zum Hass an, weil sie auf die Gefühle des Adressaten abzielt und feindselig gegenüber Menschen jüdischen Glaubens ist. Der Begriff gehöre zum charakteristischen Vokabular des Nationalsozialismus. Damit lehnt das OLG die Berufung des 32-Jährigen Juristen ab und gibt dem Amtsgericht Bielefeld Recht, das Krolzig zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt hatte.

Weitere Meldungen