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Stadt Hamm sucht Helfer für Bundestagswahl 2025
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Das Rathaus
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Stadt Hamm sucht Helfer für Bundestagswahl 2025

Voraussichtlich am 23. Februar 2025 wird auch in Hamm die vorgezogene Bundestagswahl stattfinden: Dafür sucht die Stadt jetzt nach Wahlhelfern. 

Veröffentlicht: Donnerstag, 28.11.2024 12:25

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Stadt Hamm sucht 1.200 Wahlhelfer in drei Monaten

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Manche Dinge passieren schneller als erhofft. So wie die Bundestagswahl 2025. Die sollte eigentlich im September stattfinden, jetzt ist es wahrscheinlich schon Ende Februar so weit. Deswegen sucht die Stadt Hamm gerade umso dringender nach Wahlhelfern.

Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Stimmbezirken und den Briefwahlbezirken würden insgesamt mehr als 1.200 Wahlhelfer gebraucht, hieß es jetzt von der zuständigen Hammer Task Force rund um Wahlleiter Markus Kreuz.

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Wahlhelfer werden in Hamm: Das ist der Ablauf

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Los geht es als Wahlhelfer morgens um 7.30 Uhr - in den meisten Fällen in einem wohnortnahen Wahllokal. Sobald die Anwesenheit aller Mitglieder des Wahlvorstandes festgestellt wurde, werden die Schichten für den Wahltag eingeteilt (Schichtwechsel um die Mittagszeit). 

Um 18 Uhr beginnen alle Mitglieder des Wahlvorstands zusammen im Wahllokal mit der Auszählung der Stimmen. 

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Wahlhelfer werden in Hamm: Was muss ich beachten?

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Die Wahlvorstände setzen sich in der Regel aus erfahrenen Wahlhelfern, aber auch aus Neueinsteigern zusammen. Vorkenntnisse sind also nicht notwendig.

Alle Wahlhelfer bekommen außerdem ein Erfrischungsgeld zwischen 40 und 75 Euro in bar, je nach Tätigkeit im Wahlvorstand. Die einzige Voraussetzung, um Wahlhelfer sein zu können, ist, selbst wahlberechtigt zu sein (18. Lebensjahr vollendet, Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland bzw. einem anderen EU-Staat, in ein Wählerverzeichnis eingetragen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen).

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Wahlhelfer werden in Hamm: Wo kann ich mich melden?

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Alle Interessierten können sich per E-Mail an wahlhelfer@stadt.hamm.de oder über ein Anmeldeformular unter www.hamm.de/bundestagswahl verbindlich als Wahlhelfer melden.

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