Stadt Hamm verlängert ihre Corona-Allgemeinverfügung

Alle Regeln gelten jetzt erst einmal bis zum 21. Februar. Eine Änderung gibt es bei Beerdigungen.

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Die bisherigen Regelungen bei den Kontakbeschränkungen im privaten Bereich werden weitergeführt. Wegen der deutlich rückläufigen Inzidenzwerte hält die Stadt Hamm es aber für vertretbar, bei Beerdigungen die bisherige Höchstteilnehmerzahl von 25 auf 50 zu erhöhen. Das gilt ausschließlich für Zusammenkünfte bei Beerdigungen, die draußen stattfinden, sagte uns ein Stadtsprecher. Man erlaube diese höhere Teilnehmerzahl, weil eine Beerdigung die letzte Gelegenheit sei, sich von den Verstorbenen zu verabschieden.

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