
Standortübungsplatz in Hamm ab sofort für Passanten tabu
Für Gassigeher und Läufer in Hamm-Heessen ist das Übungsgelände am Frielicker Weg ab sofort tabu. Der militärische Bereich wird in seiner Sicherheitsstufe hochgestuft und wird künftig intensiver genutzt, heißt es.
Veröffentlicht: Donnerstag, 09.10.2025 05:36
Übungsplatz in Heessen ist ab sofort für Besucher gesperrt
Das Übungsgelände in Heessen am Frielicker Weg wurde bisher abends oder am Wochenende gerne von Hammern genutzt, ob zum Gassigehen oder zum Spazierengehen. Das ist jetzt vorbei. Seit dem 1. Oktober 2025 ist das Betreten des Standortübungsplatzes zwischen Hamm und Ahlen für Unbefugte vollständig untersagt. Das Gelände ist nicht mehr als „Militärischer Bereich“, es wurde zum „Militärischen Sicherheitsbereich“ hochgestuft. Entsprechende Schilder stehen rund um das Gelände.
Militärischer Bereich zwischen Hamm und Ahlen: Gefahr für Zivilisten
Der Kommandeur des Aufklärungsbataillons 7 hat diese Maßnahme beschlossen, da der Übungsplatz künftig intensiver genutzt werden muss. Das teilte der Presseoffizier des Batallions auf LW-Nachfrage mit. Die militärischen Anforderungen und der aktuelle Auftrag des Bataillons machten eine deutlich erweiterte Nutzung notwendig, darunter verstärkter Drohneneinsatz, Fahrzeugbewegungen bei Nacht (zum Teil unbeleuchtet) und Gefechtsübungen mit leistungsgeminderter Munition. Diese Aktivitäten bergen laut Bundeswehr erhebliche Risiken für Zivilisten, besonders wenn sie sich unerlaubt auf dem Gelände aufhalten. In der Vergangenheit sei es immer wieder zu unbefugtem Betreten gekommen, was nicht nur die Abläufe der Übungen gestört habe, sondern auch eine Gefahr für Leib und Leben darstelle. Zudem bestehe das Risiko, dass Unbefugte sicherheitsrelevante Bereiche ausspähen könnten.
Geldbuße für Passanten bei Betreten von Übungsplatz in Heessen
Die Umwandlung in einen militärischen Sicherheitsbereich geht daher mit einem generellen Betretungsverbot einher, auch abends, an Wochenenden und an Feiertagen. Verstöße gegen das Verbot gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen geahndet werden. Bei einem ersten Verstoß droht ein Bußgeld von 50 Euro, bei wiederholten Verstößen können bis zu 1.000 Euro fällig werden. Man sei sich bewusst, dass viele Anwohner das Gelände bislang regelmäßig für Spaziergänge oder Freizeitaktivitäten genutzt hätten. Dennoch sei das uneingeschränkte Betretungsverbot angesichts der aktuellen Sicherheitslage und der notwendigen militärischen Nutzung alternativlos.