Tatverdächtige nach TikTok-Schlägerei in Hamm ermittelt
Veröffentlicht: Dienstag, 27.02.2024 17:23
Nachdem eine Schlägerei mit zwei Schwerverletzten an der Münsterstraße in Hamm Anfang Januar Schlagzeilen gemacht hatte, konnten jetzt die Tatverdächtigen ermittelt werden.
Tatverdächtige aus Hamm
Nach akribischer Ermittlungsarbeit konnten jetzt die Tatverdächtigen der TikTok-Schlägerei an der Münsterstraße vom 2. Januar 2024 ermittelt werden. Die Zuständigkeit für das Verfahren war auf das Polizeipräsidium Dortmund übertragen worden, um die nötigen Kapazitäten für die Ermittlungen zu haben. Polizeibeamte aus Dortmund und Hamm arbeiteten dafür dann in den Strukturen einer Mordkommission gemeinsam an dem Fall. Wie die Polizei am Dienstag, 27. Februar, mitteilt, wurden insgesamt acht Tatverdächtige identifiziert. Demnach kommen nicht nur die beiden Schwerverletzten, sondern drei weitere junge Männer im Altern von 14, 16 und 17 Jahren aus Hamm. Drei weitere Tatverdächtige kommen aus Münster, dabei handelt es sich um zwei 17- und einen 19-jährigen. Die Beamten haben vorhandenes Videomaterial ausgewertet und konnten auch noch weiteres Beweismaterial sicherstellen - unter anderem Schlagwerkzeuge und Messer, die allerdings bei der Tat in Hamm nicht eingesetzt wurden.
Schwerverletzte 16-jährige in Hamm
Am 2. Januar war es gegen 19:40 Uhr in der Nähe eines Schnellrestaurants auf der Münsterstraße in Hamm zu einer größeren Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen aus dem Raum Münster, Warendorf und Hamm gekommen. Hierbei waren zwei 16-Jährige schwer und ein 19-Jähriger leicht verletzt worden.
Die Gruppierungen hatten sich teilweise über den Social-Media-Dienst "TikTok" mittels Videobotschaften gegenseitig provoziert. Die Provokationen gipfelten schließlich in der Massenschlägerei, die einen größeren Polizeieinsatz auslöste. Seitdem ist es laut Polizei zu keinem weiteren Aufeinandertreffen gekommen.
Das Verfahren wird nunmehr an die zuständige Staatsanwaltschaft Dortmund - Außenstelle Hamm - abgegeben. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Landfriedensbruches.