
Taxipreise in Hamm steigen: Das ändert sich
Die Stadt Hamm hebt die Taxitarife ab dem 1. Januar 2026 deutlich an - Grund sind gestiegene Betriebskosten.
Veröffentlicht: Montag, 29.12.2025 09:38
Hamm beschließt höhere Taxipreise für 2026
Die Stadt Hamm macht das Taxi fahren teurer: Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Tarife, die zum Teil deutlich über den bisherigen Preisen liegen. Der Rat hat die Vorlage mehrheitlich angenommen. Die Erhöhung betrifft alle Bereiche - vom Grundtarif bis zur Wartezeitgebühr. Besonders stark steigen die Grundgebühren: Tagsüber klettert der Startpreis von 3,50 Euro auf 4,50 Euro, nachts sogar von 4,00 Euro auf 5,00 Euro. Zusätzlich führt die Stadt erstmals einen Großraumzuschlag von 5,00 Euro für größere Fahrzeuge ein.
Höhere Kosten zwingen Hammer Taxiunternehmen zum Handeln
Die Hammer Taxi-Innung hatte die Tariferhöhung aufgrund massiv gestiegener Betriebskosten beantragt. Seit 2022 belasten höhere Ausgaben für Treibstoff, Energie, Versicherungen und Wartung die Unternehmen zunehmend. Auch Personalkosten und notwendige Investitionen in umweltfreundliche Technologien treiben die Ausgaben nach oben. Nach intensiven Prüfungen und einer Anhörung im November 2025 einigten sich alle Taxiunternehmer einstimmig auf den jetzigen Kompromiss. Die Stadt orientierte sich bei der Festlegung an regionalen Durchschnittswerten und berücksichtigte alle gesetzlichen Vorgaben für Tarifanpassungen.
Diese Preise gelten ab Januar in Hamm
Die neuen Tarife bringen für Fahrgäste spürbare Mehrkosten mit sich. Der Kilometerpreis steigt von 2,50 Euro auf 2,80 Euro - ein Plus von zwölf Prozent. Wer längere Wartezeiten in Kauf nehmen muss, zahlt künftig 45,00 Euro pro Stunde statt bisher 40,00 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 12,5 Prozent bei der Wartezeitgebühr. Komplett neu ist der Großraumzuschlag von 5,00 Euro für größere Fahrzeuge wie Vans oder Kleinbusse. Die Anpassungen sollen laut Stadt die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Hammer Taxiunternehmen sichern, ohne die soziale Akzeptanz zu gefährden. Alle Änderungen treten pünktlich zum Jahreswechsel am 1. Januar 2026 in Kraft.