Tod einer Prostituierten in Hamm erneut vor Gericht

Im 2018 wurde eine bulgarische Prostituierte auf dem Straßenstrich am Flugplatz gewaltsam getötet. Der Fall beschäftigt jetzt erneut das Dortmunder Landgericht.

Der gewaltsame Tod einer bulgarischen Prostituierten auf dem Straßenstrich in Hamm wird demnächst zum dritten Mal das Dortmunder Landgericht beschäftigen. Auch die zweite Revision beim Bundesgerichtshof war erfolgreich. Ein syrischer Asylbewerber soll die Prostituierte im September 2018 im Streit um die Bezahlung erwürgt haben.

Die Entscheidungen der ersten Prozesse

In einem ersten Prozess hatte das Landgericht den Angeklagten wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung erfolgreich Einspruch eingelegt hatte, war der Mann später wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Diesen Wandel hätten die Richter aus Sicht des Bundesgerichtshofs jedoch besser begründen müssen.

In einem neuen Prozess soll deshalb jetzt genauer geklärt werden, welche Absichten der Angeklagte mit dem Würgen der Frau verfolgte.

Falls er sie aus Angst vor der Entdeckung durch Passanten ermordet habe, könnte das Urteil Bestand haben, so der Bundesgerichtshof. Falls er sich auch vor einer Anzeige der Frau fürchtete, sehe die rechtliche Wertung anders aus. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.

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