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Tödlicher Unfall im Maximare: Gericht stoppt Prozess
© Hans Blossey
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Tödlicher Unfall im Maximare: Gericht stoppt Prozess

Nach dem tödlichen Badeunfall im Maximare Hamm wird es vorerst keinen Prozess gegen fünf Bademeister geben. Das Amtsgericht Hamm hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, die Staatsanwaltschaft Dortmund prüft nun eine Beschwerde.

Veröffentlicht: Freitag, 29.05.2026 11:30

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Maximare Hamm: Gericht stoppt Hauptverfahren

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Im Fall des tödlichen Badeunfalls im Maximare Hamm hat das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage gegen fünf Bademeister erhoben. Der Vorwurf lautete auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Hintergrund ist der Tod eines sechsjährigen Jungen an Ostern 2025. Das Kind war am 19. April im Wellenbecken leblos entdeckt worden und später im Krankenhaus gestorben.

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Amtsgericht Hamm sieht wohl Freispruch

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Nach Angaben aus dem aktuellen Beschluss hält das Gericht einen Freispruch nach Aktenlage für sehr wahrscheinlich. Grundlage dafür ist unter anderem die Auswertung von Videoaufnahmen. Demnach sei für die eingesetzten Bademeister keine äußerlich erkennbare Notsituation festzustellen gewesen. Auch eine konkrete Gefahr des Ertrinkens sei aus Sicht des Gerichts nicht erkennbar gewesen. Damit folgt das Amtsgericht in zentralen Punkten der Argumentation der Verteidigung.

„Damit handelte es sich um einen schicksalhaften, tragischen Unglücksfall, für den niemand strafrechtlich verantwortlich ist.“ - Peter Wehn, Strafverteidiger eines Angeklagten
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Staatsanwaltschaft Dortmund prüft Beschwerde

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Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat nach eigenen Angaben eine Woche Zeit, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Ein Sprecher sagte, eine Entscheidung dazu solle in der kommenden Woche fallen. Erst dann steht fest, ob sich doch noch ein höheres Gericht mit dem Fall beschäftigt. Bis dahin bleibt es dabei: Ein Prozess gegen die fünf Bademeister findet vorerst nicht statt.

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