Totschlag an Ostersonntag

Drei Jahre und neun Monaten Haft.

© Landgericht Dortmund

Im Prozess um das tödliche Ehedrama an der Bradfordstraße hat das Dortmunder Schwurgericht die Angeklagte zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die 64-Jährige hatte am Ostersonntag im Streit ihren Mann mit einem Messerstich ins Herz getötet. Die Richter sind jedoch davon überzeugt, dass sie das eigentlich gar nicht wollte.

Die Frau hatte angegeben, dass sie das Messer nur genommen habe, um ihren Mann endlich zur Ruhe zu bringen. Sie habe ihn erschrecken oder allenfalls am Arm verletzen wollen. Dann aber habe sich der Mann so unglücklich weggedreht, dass der Stich direkt das Herz traf. Das Urteil lautet deshalb nicht auf Totschlag, sondern nur auf Körperverletzung mit Todesfolge. Obwohl die Angeklagte seit Jahren regelmäßig viel Alkohol trinkt, ordnete das Gericht keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Eine Sachverständige hatte zuvor erklärt, dass dies keinen Sinn mache.

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