Upskirting in Hamm

Upskirting zählt bald als Straftat, welche mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

© Symbolbild / Pixabay

Der Bundestag will das sogenannte Upskirting künftig zur Straftat machen. Voraussichtlich ab Herbst droht jedem, der einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografiert, eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Einen bekannten Fall gab es auch schon in Hamm

Bei der Hammer Polizei erinnert man sich auf unsere Anfrage nur an einen konkreten Fall, der da ins Schema passe: Und zwar habe sich vor einiger Zeit ein Mann in einer Drogerie eine Kamera auf den Schuh geschnallt, um dort Frauen unterm Rock abzulichten. Er sei damals erwischt und wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage angezeigt worden. Upskirting sei hier aber kein massenhaftes Phänomen, heißt es von der Polizei.

Allerdings ist diese Art der Belästigung natürlich auch darauf ausgerichtet, dass die Opfer sie gar nicht bemerken. Daran kann das geplante Gesetz nur wenig ändern, aber so ließen sich Fälle, in denen der Täter doch auffliegt, zumindest zielgenauer ahnden.

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