Urteil im Piraten-Prozess

Im Piraten-Prozess am Dortmunder Landgericht ist der 41-jährige Angeklagte zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

© Landgericht Dortmund

Der Somalier war zuletzt bei uns in Hamm untergetaucht. Er hatte 2012 auf einem von Piraten gekaperten Ölfrachter für die Mannschaft als Koch gearbeitet. Eine aktive Beteiligung an der Entführung konnten die Richter ihm jedoch nicht nachweisen.

Der Angeklagte hatte erklärt, er sei in einem Restaurant in Mogadischu von drei Piraten angeworben worden. Natürlich sei ihm danach klar gewesen, dass er sich an einer illegalen Aktion beteilige. Er habe jedoch zu keiner Zeit eine Waffe in der Hand gehabt und etwa Geiseln bedroht. Das nahmen ihm die Richter am Ende auch ab. Entsprechend verurteilten sie den 41-Jährigen auch nicht als Mittäter, sondern nur wegen Beihilfe. Der griechische Öltanker war erst nach fast einem Jahr Geiselhaft freigelassen worden. Von den 13 Millionen Euro Lösegeld hatte der Angeklagte so gut wie nichts erhalten.

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