Urteil im Prozess um Schalmord in Hamm-Wiescherhöfen

Ein Jahr nach dem Mord durch den sogenannten Schalmörder ist jetzt das Urteil gefallen.

© Radio Lippewelle Hamm

Haftstrafe für den Angeklagten

Ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer Seniorin in Wiescherhöfen hat das Dortmunder Schwurgericht am Donnerstag (24.04) einen 50-jährigen Mann wegen Mordes verurteilt. Der Angeklagte erhielt eine Haftstrafe von 15 Jahren, die er teilweise in einer geschlossenen Drogen-Entziehungsklinik verbüßen kann.

Ein Jahr seit dem Mord in Hamm

Im April 2024 überfiel der Angeklagte die Rentnerin in ihrem Haus. Um Widerstand zu verhindern, fesselte er sie und drosselte sie mit einem roten Schal. Anschließend legte er die Leiche hinter einer Kellertür ab und wohnte mehrere Tage im Haus der Rentnerin. Während dieser Zeit beging der 50-Jährige eine weitere ähnliche Tat. Diese Seniorin konnte jedoch ihre Fesseln durchschneiden und Hilfe alarmieren. Der Angeklagte ist seit Jahren drogenabhängig und benötigte ständig Geld, was ihn zu den Taten trieb.

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